Praxis für Sprachtherapie Sylvia Klein

Fachliche Hintergründe LRS

Definition der LRS

"Eine Lese-Rechtschreibschwäche liegt vor, wenn ein Mißverhältnis zwischen der allgemeinen Intelligenz und der daraufhin zu erwartenden Leistungen im Bereich des Lesens und Schreibens vorliegt (PR <15), bei zumindest durchschnittlichen übrigen Schulleistungen.´
Häufig wird von einer Diskrepanz von mehr als 2 Standardabweichungen gesprochen, z.T. reichen jedoch auch schon 1,5 Standardabweichungen. Als Konsequenz werden die schulischen Lerleistungen allgemein negativ beeinträchtigt.


Ausschlusskriterien:

  • Hör- und Sehstörungen
  • Neurologische Störungen
  • Geistige Behinderung
  • Unzureichender Unterricht

Historie:
Der 13. Fachkongress des Bundesverbandes Legasthenie stellte in seinen Vortragen schon 1999 den Zusammenhang von Lese-Rechtschreibschwächen (LRS) und der sogenannten ´phonologische Bewusstheit´ in den Mittelpunkt des Interesses. Mit letzterer ist die Fähigkeit gemeint, einzelne Phoneme (Sprachlaute) in Wörtern zu erkennen, zu analysieren und zu modifizieren. Eine Voraussetzung v.a. für den Leselernprozess, nämlich orthographische Zeichen in Phoneme zu transportieren und zu Wörtern zusammenzusetzen. Diese Graphem-Phonem-Zuordnung wird nach dem Grundschulalter zunehmend durch ganzheitlichen oder lexikalisches Erfassen von Wörtern ersetzt.

Der zentrale Forschungsbefund der letzten 10 Jahre weist als eine Hauptursache der LRS auf ein Sprachdefizit im Rahmen der phonologischen Bewusstheit hin. Diese Kinder zeigen Probleme im Erwerb der Buchstaben-Lautbeziehungen, des lautierenden Lesens und des lautorientierten Schreibens.