Spätestens zum Zeitpunkt der U8/U9 (ca. im 4. Lebensjahr) sollten Sie mit Ihrem Kinderarzt sprechen. Eventuell ist auch schon eine Untersuchung zu einem früheren Zeitpunkt (ab 3. Lebensjahr) sinnvoll, wenn Ihr Kind gar nicht, sehr wenig oder kaum verständlich spricht.
Der Kinderarzt veranlasst daraufhin eventuell eine Untersuchung bei einem HNO-Arzt, um eine Hörstörung auszuschließen. Danach können Sie direkt bei uns in der sprachtherapeutischen Praxis anrufen und um ein Erstgespräch bitten.
Sprachprobleme sollten im günstigsten Fall bis zur Einschulung behoben sein, damit sich keine Lernprobleme (z.B. Störung des Schriftspracherwerbs - Lese-Rechtschreibschwierigkeiten) ergeben.
Auch im Erwachsenenalter können Sprach-, Sprech-, Schluck- oder Stimmstörungen durch vielfältige und sehr verschiedene Ursachen auftreten. Auch hier kann der behandelnde Arzt eine Indikation für eine logopädische Behandlung feststellen und Ihnen durch die Ausstellung einer Verordnung eine logopädische Betreuung ermöglichen.