Praxis für Sprachtherapie Sylvia Klein

Wegweiser Sprachtherapie

Sprachauffälligkeiten und ihr Weg zur logopädischen Behandlung
Wer stellt die Indikation für eine logopädische Behandlung fest?
Die ersten Personen, denen eine Abweichung von der normalen Sprachentwicklung auffällt, sind Sie als Eltern oder auch Erzieherinnen des Kindergartens.

Spätestens zum Zeitpunkt der U8/U9 (ca. im 4. Lebensjahr) sollten Sie mit Ihrem Kinderarzt sprechen. Eventuell ist auch schon eine Untersuchung zu einem früheren Zeitpunkt (ab 3. Lebensjahr) sinnvoll, wenn Ihr Kind gar nicht, sehr wenig oder kaum verständlich spricht.

Der Kinderarzt veranlasst daraufhin eventuell eine Untersuchung bei einem HNO-Arzt, um eine Hörstörung    auszuschließen. Danach können Sie direkt bei uns in der sprachtherapeutischen Praxis anrufen und um ein Erstgespräch bitten.

Sprachprobleme sollten im günstigsten Fall bis zur Einschulung behoben sein, damit sich keine Lernprobleme (z.B. Störung des Schriftspracherwerbs - Lese-Rechtschreibschwierigkeiten) ergeben.

Auch im Erwachsenenalter können Sprach-, Sprech-, Schluck- oder Stimmstörungen durch vielfältige und sehr verschiedene Ursachen auftreten. Auch hier kann der behandelnde Arzt eine Indikation für eine logopädische Behandlung feststellen und Ihnen durch die Ausstellung einer Verordnung  eine logopädische Betreuung ermöglichen.

Wer trägt die Behandlungskosten?
  • Sie erhalten bei einer ärztlichen Indikation eine Heilmittelverordnung von Ihrem Kinderarzt/ HNO-Arzt oder auch vom Hausarzt
  • Die Behandlungskosten übernehmen dann die jeweiligen Krankenkassen (bei erwachsenen Patienten besteht jedoch seitens der Krankenkassen ein Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten)
  • Ist eine Behandlung im häuslichen Umfeld notwendig, kann der Arzt ebenfalls einen Hausbesuch verordnen